Die DGUV Vorschrift 2
Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“(DGUV Vorschrift 2) ist bei allen Berufsgenossenschaften und bei dem überwiegenden Teil der Unfallkassen am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und löst die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab.
Die DGUV Vorschrift 2 ist die erste einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Hier finden Sie den entsprechenden Mustertext zur DGUV Vorschrift 2:
Hier finden Sie Ihre zuständige BG:
http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/bgen/index.jsp
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