Das Beratungsteam zur Poolbetreuung setzt sich zusammen aus einem Betriebsarzt (BA) und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), die gemeinsam einen Pool, bestehend aus ca. 10 Betrieben, betreuen.
Zielsetzung des Betreuungsteams ist eine gemeinsame Entwicklung eines praxisbezogenen Modells zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in den Betrieben.
Aufgaben von BA und Sifa nach der DGUV Vorschrift 2 Anlage 1:
Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.
Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen. Sie können kombiniert werden.
Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei:
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der Erstellung bzw.
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der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Anlassbezogene Betreuungen:
Der Unternehmer ist verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen.
Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem sein die
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Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
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Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
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grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
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Einführung neuer Arbeitsverfahren,
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Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
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Beratung der Beschäftigen über besonder Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
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Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
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Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,
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Erstellung von Notfall- und Alarmplänen.
Aufgaben des Betreuungsteams im GUSIK-Projekt
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Erhebung betrieblicher Spezifika
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Abklärung der betriebsspezifischen Besonderheiten (Gefährdungen) und notwendiger
spezifischer Vorsorgeuntersuchungen
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vorhandenen Muster der Gefährdungsbeurteilung an die betrieblichen Gegebenheiten
anpassen und bei Gefährdungsbeurteilung im Betrieb einsetzen
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gemeinsame Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungsformulare etc.
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kombinierte anlassbezogene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
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Bearbeitung von branchenspezifischen Themen und betrieblichen Fragestellungen für die beteiligten Betriebe in poolinternen Workshops
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Mitwirkung bei der Erstellung des Manuals und Toolbox zur Erarbeitung praktikabler Hilfsmittel
Spezifische Informationen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden Sie hier.
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