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BGV A2 wird zur DGUV Vorschrift 2
Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG wird reformiert

Am 1. Januar 2011 ändern sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben. Dann tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft und löst die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab. Damit gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
 
Das ASiG wird damit in allen Betrieben und Bildungseinrichtungen in Deutschland einheitlich konkretisiert. Für die Regelbetreuung aller Betriebsgrößen gilt das neue Konzept ab Januar 2011. Die bei den Berufsgenossenschaften bereits eingeführte alternative Kleinbetriebsbetreuung gilt zwei Jahre später ab dem 1. Januar 2013 auch bei den Unfallkassen.
 
Den vollständigen Artikel finden Sie bei www.dguv.de.
Download Mustertext Vorschrift 2 (PDF 288 KB)
 
Derzeit befindet sich dieser "abgestimmte Mustertext" in den Gremien der einzelnen Berufsgenossenschaften, die ihre individuellen Regelungen (zB. Wiederholungs-Fristen für Grundbetreuung) treffen.
 
   
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