GUSIK – Gesund und sicher in Kleinbetrieben
Die gesetzlich verpflichtenden Inhalte der BGV A2 für Klein- und Kleinstbetriebe einer Branche werden mit effektiven Maßnahmen umgesetzt. Das gewährleistet mehr als nur das erforderliche Mindestmaß an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Betriebe. Der Arbeitsschutz wird aus der „Vorschriftenecke“ herausgeholt. Unternehmer und die Beschäftigten werden qualifiziert und dabei unterstützt, eigenverantwortlich und nachhaltig für Gesundheit und Sicherheit in ihren Betrieben zu sorgen. Im Vordergrund stehen akzeptable Handlungsmuster für Kleinstbetriebe, die eine wirtschaftliche Nachhaltigkeit garantieren.
GUSIK – Gesund und sicher in Kleinbetrieben wurde von Oktober 2005 bis September 2008 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich begleitet. GUSIK entwickelte und erprobte neue Ansätze, die eine kombinierte Poolbetreuung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in kleinen Handwerksbetrieben mit bis zu 10 Beschäftigten ermöglichen. Neue praktikable und wirksame Wege zur Durchführung einer verbesserten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung in Kleinbetrieben wurden aufgezeigt.
Das Ziel: Unternehmer und Beschäftigte in Kleinstbetrieben zum eigenverantwortlichen Handeln zu motivieren und zu befähigen, Gefährdungen zu erkennen und daraus die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Die Grundlagen dazu sind entsprechendes Wissen, Qualifikationsmöglichkeiten und die Überzeugung vom betrieblichen Nutzen.
AGnes
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
nachhaltig – einfach – sicher
Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus GUSIK werden auf weitere Handwerksorganisationen gleicher oder neuer Branchen und neuer Regionen übertragen. Dazu wird im ersten Schritt ein Dienstleistungsangebot speziell für Klein- und Kleinstbetriebe zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in Form einer Poolbetreuung (gemäß der BGV A2) in der jeweiligen Handwerksorganisation aufgebaut, daraus abgeleitet dann die Betreuung von ca. 10 handwerklichen Klein- und Kleinstbetrieben (je nach Bedarf) einer Branche oder gleichartiger Branchen in einem Pool.
Die Poolbetreuung beinhaltet die Grundbetreuung (je nach Wunsch auch die anlassbezogene Betreuung) durch ein Team, bestehend aus einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt, und gemeinsamen Poolveranstaltungen zur Sensibilisierung und Information über arbeitsschutzrelevante Themen. Im Vordergrund steht eine nachhaltige Verstetigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im einzelnen Handwerksbetrieb. Dazu wird dem beteiligten Unternehmen neben der Poolbetreuung auch ein Zugang zu Informationen und Qualifikationen und eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gesundheitsdienstleistern, wie den branchenbezogenen Berufsgenossenschaften, den jeweiligen Krankenkassen und anderen Beratern im Handwerk, angeboten. Im Mittelpunkt dabei steht eine regionale Zusammenarbeit.
Der Nutzen: Durch die Teilnahme an der Poolbetreuung ist die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung garantiert und der Unternehmer und seine Mitarbeiter lernen den eigenverantwortlichen Umgang im Bereich Sicherheit und Gesundheit.
Hervorzuheben ist der betriebliche Ansatz, d.h. die gemeinsamen Betriebsbegehungen, die Entwicklung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen und deren praxisgerechte Umsetzung, die gemeinsam mit dem Betrieb durchgeführt werden.
baua: aktuell 210
baua: aktuell 210 - Amtliche Mitteilungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (PDF 350 KB)